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FAQ-Nachlass2023-02-21T10:44:49+01:00

Antworten auf Fragen zum Thema Nachlass

Gerade zum Vorsorgeauftrag und der letztwilligen Verfügung tauchen häufig Fragen auf. Schliesslich beschäftigt man sich nicht jeden Tag mit diesen Themen – oder hat sich wie die Meisten noch nie damit auseinandergesetzt.

Deshalb beantwortet mein FAQ schon einmal wichtige Fragen. Ihre individuelle Situation besprechen wir am besten persönlich

VORSORGEAUFTRAG

Vorsorgen für den Fall der Urteilsunfähigkeit

Was ist ein Vorsorgeauftrag?2020-12-02T21:10:02+01:00

Mit einem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass Ihr persönlicher Wille respektiert wird, sollten Sie infolge Krankheit, Unfall oder Altersschwäche urteilsunfähig sein. Zudem können Sie bestimmen, wer Sie in so einer Situation vertritt. Haben Sie keinen Vorsorgeauftrag, überlassen Sie die Entscheidungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Was ist im Vorsorgeauftrag enthalten?2020-12-02T21:10:42+01:00

Ein Vorsorgeauftrag legt drei Bereiche fest: 1. Die Personensorge. 2. Die Vermögenssorge. 3. Die Vertretung im Rechtsverkehr. Es steht Ihnen frei, ob Sie für jeden Bereich eine andere Vertretungsperson definieren oder eine Vertrauensperson für mehrere bzw. alle Bereiche bestimmen.

Benötige ich einen Anwalt, um den Vorsorgeauftrag aufzusetzen?2020-12-02T21:14:12+01:00

Nein, das ist nicht zwingend. Es gibt im Netz viele Musterverträge, aber seien Sie vorsichtig, wo Sie diese beziehen, denn sie berücksichtigen in der Regel Ihre persönlichen Bedürfnisse nicht. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, eine Fachperson hinzuzuziehen. Diese kennt sich mit den Gesetzen bestens aus und kann Sie eingehend beraten. Obendrein hilft die neutrale Aussensicht, gerade bei solch wichtigen persönlichen Entscheiden.

Wie muss ein Vorsorgeauftrag erstellt werden?2020-12-02T21:14:37+01:00

Der Vorsorgeauftrag unterliegt strengen Formvorschriften, damit er gültig ist. So muss er zum Beispiel von Anfang bis Ende eigenhändig verfasst, datiert und unterzeichnet sein. Wird der Vorsorgeauftrag allerdings digital – und nicht von Hand – erstellt, muss er öffentlich beurkundet werden, das heisst Form und Inhalt werden von einem Notar geprüft.

Was spricht für die öffentliche Beurkundung?2020-12-02T21:14:53+01:00

Ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag braucht keine öffentliche Beurkundung, sie hat aber wesentliche Vorteile. Ist der Vorsorgeauftrag öffentlich beurkundet, ist sichergestellt, dass alles seine Richtigkeit hat. Zudem muss der Vorsorgeauftrag gefunden werden. Bei der öffentlichen Beurkundung ist auch das garantiert.

Wer kann als beauftragte/vertretende Person bestimmt werden?2020-12-02T21:15:10+01:00

Als Vorsorgebeauftragte können Sie natürliche oder juristische Personen bestimmen. Es ist Ihnen freigestellt, wem Sie diese Kompetenzen einräumen. Wichtig ist, dass Sie dieser Person vollends vertrauen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und dem Vorsorgeauftrag?2020-12-02T21:15:26+01:00

Das Testament wird erst dann relevant, wenn jemand stirbt. Der zweitletzte Wille dagegen, der Vorsorgeauftrag, ist so gesehen wichtiger, weil die betreffende Person noch lebt. Im Vorsorgeauftrag gilt es festzulegen, wer für die Finanzen, das Zuhause, die Pflege etc. verantwortlich ist, wenn man selbst nicht mehr urteilsfähig ist.

LETZTWILLIGE VERFÜGUNGEN

Das Erbe nach persönlichen Bedürfnissen regeln

Was ist ein Nachlass?2020-12-02T21:21:09+01:00

Gemäss schweizerischem Erbrecht versteht man unter dem Nachlass das gesamte Vermögen eines Erblassers. Das heisst, zum Vermögen gehören nicht nur Güter, die ein Verstorbener hinterlässt, sondern unter Umständen auch Verpflichtungen.

Wie kann ich meinen Nachlass planen?2020-12-02T21:24:38+01:00

Es gibt zwei Wege, seinen Nachlass zu regeln. Zum einen über die gesetzliche Erbfolge, ohne individuelle Bestimmungen festzulegen. Zum anderen über die gewillkürte Erbfolge, also durch eine Verfügung des Erblassers, die seine Wünsche festhält.

Wann sollte ich meinen Nachlass planen?2020-12-02T21:24:50+01:00

Es ist ratsam, den eigenen Nachlass so früh wie möglich zu regeln, denn nicht alle Lebensumstände können geplant werden, schon gar nicht der Tod. Dieses Schicksal kann jederzeit eintreffen. Darum konkretisieren wir die Antwort: Am besten planen Sie Ihren Nachlass jetzt gleich.

Wie kann ich über meinen Nachlass verfügen?2020-12-02T21:25:03+01:00

Es gibt verschiedene Instrumente, um den Nachlass zu vererben. Zu diesen gehören das Testament, der Erbvertrag und allenfalls der Ehevertrag. Wer seinen Nachlass regeln möchte, kann auch zu Lebzeiten Schenkungen machen oder bestimmte Personen in einer Lebensversicherung begünstigen.

Worauf muss ich achten, wenn Kinder aus früheren Beziehungen in meine Ehe mitgebracht wurden?2020-12-02T21:25:16+01:00

Gerade bei Patchworkfamilien kann es beim Erben zu ungerechten Situationen kommen, vor allem für die Kinder und abhängig davon, welcher Partner zuerst stirbt. Hier empfiehlt es sich, eine vom Gesetz abweichende, individuelle Lösung zu treffen.

Welche Nachteile habe ich als Konkubinatspartner?2020-12-02T21:25:28+01:00

Paare, die nicht verheiratet sind, sollten sich zu Lebzeiten gegenseitig absichern. Ansonsten gehen sie nach schweizerischem Erbrecht leer aus, wenn der eine Partner stirbt. Hier bieten sich verschiedene Lösungsmöglichkeiten an.

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