Wenn ich plötzlich Urteilsunfähig bin
Ein gesundheitlicher Schicksalsschlag oder ein Unfall kann schnell dazu führen, dass ich plötzlich urteilsunfähig und von anderen abhängig bin. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Dieser stellt sicher, dass Ihr Wille respektiert wird, wenn das Schicksal Ihnen einen üblen Streich spielt. Die Wichtigkeit eines solchen Vorsorgeauftrags wird leider häufig unterschätzt. Aber damit können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen wie verwaltet, die Rechnungen bezahlt, das Unternehmen weiterführt, zum Haus schaut oder wie die persönliche Pflege aussehen soll.
Werden Ihre Lebensumstände nicht geregelt, entscheidet die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB darüber. Übrigens: ein Vorsorgeauftrag ist auch für Ehepaare mit oder ohne Kinder sinnvoll, da das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehepartners in seinem Umfang eingeschränkt ist.
Erstellen Sie sich also so früh wie möglich für einen Vorsorgeauftrag, bevor etwas Unvorhersehbares passiert. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Im Todesfall
Das Leben hält so vieles für uns bereit. Auch der eigene Tod gehört leider zum Leben dazu. Aber es ist immer beruhigend zu wissen, wenn alles Wichtige noch zu Lebzeiten geregelt ist. Behalten Sie dabei das Heft des Handelns in der Hand. Denn: Entscheiden Sie nicht selbst über die Verteilung Ihres Erbes, kommen die gesetzlichen Bestimmungen zum Zuge. Eine Nachlassplanung ermöglicht es Ihnen jedoch, die Aufteilung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen auszurichten – unabhängig vom Beziehungsstatus oder Besitztümern.
Überlassen Sie Ihren Nachlass nicht ausschliesslich gesetzlichen Regeln. Legen Sie selbst fest, wer was und warum bekommt. Mit mir behalten Sie den Überblick in diesem komplexen Themenfeld.
Aufgrund der Komplexität des Themas habe ich den wichtigsten Fragen ein eigenes FAQ gewidmet.